1.2.1 Analyse vorhandener Informationen 14. Im Rahmen der Studie wurden insbesondere die folgenden Informationsquellen analysiert: Statistiken des BFS und des SEM, Bestimmungen des Schweizer Rechts sowie Urteile des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) und des Bundesgerichts (BGer). Darüber hinaus wurde die wissenschaftliche Literatur zu Staatenlosigkeit in der Schweiz herangezogen. 1.2.2 Leitfadengestützte Interviews mit Behörden auf Bundes- und kantonaler Ebene sowie mit zivilgesellschaftlichen Akteuren 15. Um auf die Studie aufmerksam zu machen, verschickte UNHCR von Februar bis März 2017 ein Konzeptpapier auf Deutsch und Französisch an mehr als 400 Institutionen beziehungsweise Personen in der Schweiz und in Liechtenstein.13 Darunter waren Behörden und Institutionen auf Bundesebene, Mitglieder des National- und des Ständerats, kantonale Migrations-, Einbürgerungs- und Arbeitsmarktbehörden sowie kantonale Behörden für Meldeverfahren, kantonale Erziehungs- und Bildungsdepartemente, Empfangs- und Verfahrenszentren, NGOs, wie Rechtsberatungsstellen für Asylsuchende (RBS) und Anlaufstellen für Sans-Papiers, sowie AnwältInnen und WissenschaftlerInnen. 16. In einem Anschreiben wurden die Adressaten dazu ermutigt, zur Studie beizutragen. Am 14. Februar und 22. März 2017 gab UNHCR zudem an zwei RBS-Treffen einen kurzen Input zum Thema Staatenlosigkeit, stellte die Studie vor und sprach mit den Anwesenden über ihre Erfahrungen. Im Zeitraum von März bis Juni 2017 tauschte sich UNHCR dann mit 136 Akteuren in der Schweiz und in Liechtenstein telefonisch, per Email oder persönlich zum Thema Staatenlosigkeit aus.14 AUSTAUSCH MIT BEHÖRDEN AUF BUNDES- UND KANTONALER EBENE 17. Insbesondere der Austausch mit dem SEM und dem BVGer ermöglichte es, einen besseren Einblick in das Staatenlosenanerkennungs- beziehungsweise das Beschwerdeverfahren und die Anerkennungspraxis zu erhalten. Die so erworbenen Auskünfte werden vor allem in Kapitel 3 herangezogen, das sich mit der Anerkennung der Staatenlosigkeit beschäftigt. 18. Auf Bundesebene erteilten darüber hinaus die folgenden sechs Institutionen Auskünfte zum Thema Staatenlosigkeit: Das BFS, die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen, die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren, die Koordinationsstelle gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel, das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte und die Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende. Die vom BFS bereitgestellten Informationen werden zur Auswertung der Statistiken in Kapitel 2 herangezogen. Die anderen fünf nationalen Institutionen gaben dagegen an, nicht schwerpunktmässig zu Staatenlosigkeit gearbeitet zu haben. 13 Vgl. Anhang III: Konzeptpapier: UNHCR-Studie zu Staatenlosigkeit in der Schweiz. 14 Für eine Liste aller Akteure, die am Telefon, per Email oder bei persönlichen Treffen Auskünfte gaben, siehe Anhang I: Liste der Befragten. UNHCR SCHWEIZ UND LIECHTENSTEIN, 2018 15

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