19. Für den Austausch mit Behörden auf kantonaler Ebene wurde ein standardisierter Fragenkatalog verwendet.15 Es berichteten 27 kantonale Migrationsbehörden, 20 kantonale Einbürgerungsbehörden und Behörden für Meldeverfahren, 24 kantonale Arbeitsmarktbehörden und das Amt für Jugend und Berufsberatung – Zentralstelle Mineurs Non Accompagnés in Zürich über ihre Erfahrungen mit Staatenlosen und Personen, für die das Risiko von Staatenlosigkeit besteht.16 Dieser Austausch zeigte, dass das Bewusstsein der kantonalen Behörden für das Thema Staatenlosigkeit variiert. 20. Zwölf kantonale Migrationsbehörden konnten Auskünfte bezüglich der Herkunftsländer Staatenloser im jeweiligen Kanton geben, die in Kapitel 2.5 herangezogen werden, um die aus den Statistiken des SEM hervorgehenden Informationen zu ergänzen. Wie in Kapitel 4.3.5 problematisiert, konnte nur eine der befragten kantonalen Einbürgerungsbehörden konkrete Angaben zur Zahl der Einbürgerungen anerkannter Staatenloser im ordentlichen Verfahren geben. Eine weitere Einbürgerungsbehörde berichtete über Massnahmen zur Verhinderung von Staatenlosigkeit. Die 24 kantonalen Arbeitsmarktbehörden gaben alle an, keinen oder so gut wie keinen Kontakt mit Staatenlosen zu haben, beziehungsweise konnten keine Auskünfte geben. Das Amt für Jugend und Berufsberatung – Zentralstelle Mineurs Non Accompagnés in Zürich stellte dagegen detaillierte Auskünfte zu den Staatenlosen beziehungsweise den Personen bereit, für die das Risiko von Staatenlosigkeit besteht, die sich an das Amt gewandt haben. AUSTAUSCH MIT ZIVILGESELLSCHAFTLICHEN AKTEUREN 21. Zusätzlich zu den Behörden auf Bundes- und kantonaler Ebene erteilten drei schweizweit tätige NGOs, 29 RBS, sechs Anlaufstellen für Sans-Papiers, vier Anwälte und sechs WissenschaftlerInnen Auskünfte zum Thema Staatenlosigkeit. Für den Austausch mit NGOs wurde ein standardisierter Fragenkatalog verwendet, während längere Telefonate mit den Anwälten und WissenschaftlerInnen individuell vorbereitet wurden.17 22. Die FIZ Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration, ein Schweizer Mitglied der International Federation of Social Workers, die SFH und auch mehrheitlich die Anlaufstellen für Sans-Papiers gaben an, nicht schwerpunktmässig zu Staatenlosigkeit gearbeitet zu haben. Auch die WissenschaftlerInnen erklärten, dass das Thema in der Schweizer Forschung nur wenig behandelt wird. 23. Hingegen konnte die Mehrzahl der RBS über ihre Erfahrungen mit Staatenlosen und Personen, für die das Risiko von Staatenlosigkeit besteht, berichten. Diese Auskünfte werden vor allem in Kapitel 2.5 und in Kapitel 3 zum Staatenlosenanerkennungsverfahren und der Anerkennungspraxis herangezogen. 16 15 Für einen Überblick über die diskutierten Fragen siehe Anhang IV: Fragenkataloge für Behörden und zivilgesellschaftliche Akteure. 16 Die Liste der kantonalen Behörden wurde ausgehend von den Aufzählungen, die sich auf der Webseite des SEM finden, erstellt (vgl. SEM, Kantonale Migrations- und Arbeitsmarktbehörden, verfügbar unter: https://bit.ly/2w1LxJY; SEM, Kantonale Einbürgerungsbehörden, verfügbar unter: https://bit.ly/2w2PL44; und SEM, Kantonale Behörden für Meldeverfahren, verfügbar unter: https://bit.ly/2Mfv2F6). 17 Die Liste der RBS wurde ausgehend von der Adressliste der SFH erstellt (SFH, Adressliste der Rechtsberatungsstellen für Asylsuchende Deutschschweiz und Romandie, verfügbar unter: https://bit.ly/2MNs6LZ). Für einen Überblick über die diskutierten Fragen siehe Anhang IV: Fragenkataloge für Behörden und zivilgesellschaftliche Akteure. STAATENLOSIGKEIT IN DER SCHWEIZ

Select target paragraph3