AUFBAU DES BERICHTS
10. Im vorliegenden Bericht werden das Ausmass, die Ursachen und die Konsequenzen von
Staatenlosigkeit in vier thematischen Kapiteln beleuchtet. Im Anschluss an diese Einleitung
werden in Kapitel 2 zunächst die Statistiken des Bundesamtes für Statistik (BFS) und des
SEM ausgewertet. In Kapitel 3 werden das Verfahren zur Anerkennung der Staatenlosigkeit
(Staatenlosenanerkennungsverfahren) und die Anerkennungspraxis in der Schweiz diskutiert.
Daraufhin wird in Kapitel 4 aufgezeigt, welche Rechtsstellung Staatenlose geniessen.
Schliesslich wird in Kapitel 5 untersucht, wie Staatenlosigkeit in der Schweiz vermieden
werden kann.
11. In den Kapiteln 3, 4 und 5 wird zunächst dargestellt, welche völkerrechtlichen Verpflichtungen
bestehen und wie diese gemäss internationaler Richtlinien und Empfehlungen auszulegen
sind. Daraufhin werden die relevanten Bestimmungen im Schweizer Recht analysiert und –
wann immer möglich – Auskünfte herangezogen, die im Rahmen der Studie erworben wurden.
Jedes der thematischen Kapitel endet mit einer zusammenfassenden Bewertung und Empfehlungen. Diese werden in Kapitel 6 durch einige abschliessende Bemerkungen ergänzt.
1.2 Methode der Studie
12. Der vorliegende Bericht beansprucht nicht, vollständig zu sein. Die Ergebnisse und Empfehlungen beruhen jedoch, wie im Folgenden dargestellt, auf einer breiten Analyse der
vorhandenen Informationen sowie der Auskünfte von MitarbeiterInnen von Behörden auf
Bundes- und kantonaler Ebene, Nichtregierungsorganisationen (NGOs), Anwälten, WissenschaftlerInnen, Staatenlosen und Personen, für die das Risiko von Staatenlosigkeit besteht.10
Der Schwerpunkt des Berichts liegt auf der Schweiz. Informationen zu Liechtenstein werden
exemplarisch aufgeführt.11
13. Bewertungsmassstab bilden die internationalen Übereinkommen im Bereich Staatenlosigkeit
und relevante Bestimmungen der internationalen Menschenrechtsverträge, die die Schweiz
ratifiziert hat beziehungsweise denen die Schweiz beigetreten ist. Diese werden ergänzt durch
Empfehlungen, die UNHCR auf Grundlage seines Mandats für Staatenlose herausgegeben hat.
Wichtig ist hier vor allem das „Handbuch über den Schutz staatenloser Personen gemäss dem
Übereinkommen von 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen“ (UNHCR-Handbuch).12
Dieses enthält unter anderem auch Empfehlungen zur Ausgestaltung von Staatenlosenanerkennungsverfahren. Das Handbuch soll RegierungsbeamtInnen, RichterInnen, VertreterInnen
der Rechtsberufe, UNHCR-MitarbeiterInnen und sonstige Akteure, die sich mit Staatenlosigkeit befassen, als Orientierungshilfe dienen.
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In diesem Bericht wird ein Binnen-I verwendet, wenn sowohl auf männliche als auch auf weibliche Personen Bezug
genommen wird. Das Wort „Akteure“ bezieht sich auf beide Geschlechter.
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Im Rahmen der Studie tauschte sich UNHCR mit den folgenden sechs Akteuren in Liechtenstein zum Thema
Staatenlosigkeit aus: Amt für Auswärtige Angelegenheiten, Ausländer- und Passamt, Zivilstandsamt, Flüchtlingshilfe
Liechtenstein sowie mit einem Anwalt und einer Wissenschaftlerin.
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Vgl. UNHCR, Handbuch über den Schutz staatenloser Personen gemäss dem Übereinkommen von 1954 über die
Rechtsstellung der Staatenlosen (UNHCR-Handbuch), Genf 2014 (deutsche Version 2016), verfügbar unter:
http://www.refworld.org/docid/53b676aa4.html.
STAATENLOSIGKEIT IN DER SCHWEIZ