35. Die Kodierung „Nicht zuteilbar gemäss den aktuellen Grenzen“ wurde zum ersten Mal 2008 in der Bevölkerungsstatistik des BFS verwendet und wurde bereits ab 2013 nicht mehr geführt. Auskünften des BFS zufolge wurde diese für ehemalige Länder wie die Tschechoslowakei, Jugoslawien und die Sowjetunion verwendet. In den in der Studie aufgenommenen Portraits von Staatenlosen und Personen, für die das Risiko von Staatenlosigkeit besteht, wird beispielhaft aufgezeigt, wie der Zerfall Jugoslawiens und der Sowjetunion zu Staatenlosigkeit führten. Die Zahl der Personen, die in dieser Kategorie erfasst wurden, blieb stets gering: zwischen 20 Personen Ende 2008, einem Hoch mit 28 Personen Ende 2010, und schliesslich 17 Personen Ende 2012, als die Kategorie zum letzten Mal verwendet wurde. In dieser Kategorie wurden keine Personen erfasst, die zur nichtständigen Wohnbevölkerung zählen. 36. Eine starke Zunahme zeigt sich hingegen bei der Kategorie „Ohne Angabe“. Während die Anzahl der darunter erfassten Personen im Zeitraum von der erstmaligen Verwendung der Kategorie Ende 1999 bis Ende 2005 stets im zweistelligen Bereich lagen, multiplizierte sich deren Anzahl in Folge. Markant ist hierbei ein starker Anstieg von 489 Personen (Ende 2010) auf 912 Personen (Ende 2011) und schliesslich ein stetiges Wachsen auf den aktuellen Höchststand von zuletzt 1852 Personen (Ende 2017) im Bereich der ständigen Wohnbevölkerung. Bei der nichtständigen Wohnbevölkerung ist der Trend in der Kategorie „Ohne Angabe“ hingegen gegenläufig. Sie wuchs von 212 Personen Ende 2010 bis Ende 2015 stetig auf 465 Personen an, um schliesslich in den letzten beiden Jahren substantiell zu sinken, zuletzt auf 107 Personen. 37. Insgesamt waren Ende 2017 als Teil der ständigen und der nichtständigen Bevölkerung 462 Personen unter der Kategorie „Staatenlos“ erfasst, gegenüber 1959 Personen unter der Kategorie „Ohne Angabe“. Neben der Gesamtzunahme ab dem Beginn der Statistik mit 237 Staatenlosen Ende 1980 sind damit zwei Trends festzustellen: a) die starke Zunahme der Gruppe der unter „Ohne Angabe“ erfassten Personen gegenüber jener der Kategorie „Staatenlos“ auf zuletzt mehr als das Vierfache; b) das zuletzt starke Anwachsen der Personen, die der ständigen Wohnbevölkerung zugerechnet werden, gegenüber jenen der nichtständigen Wohnbevölkerung. 2.2 D ie Ausländer- und Asylstatistik des Staatssekretariats für Migration 38. Die Ausländer- und die Asylstatistik des SEM liegen im Vergleich zur Statistik des BFS für einen kürzeren Zeitraum vor und basieren auf dem ZEMIS-Register.25 Sie umfassen die Jahre 2008 bis 2017 und ermöglichen zusätzlich durchgehend eine stärkere Unterteilung nach Aufenthaltstiteln. Im Bereich der Ausländerstatistik weist das SEM Personen mit Niederlassungsbewilligung (C) und Aufenthaltsbewilligung (B) unter „ständiger ausländischer Wohnbevölkerung“ aus.26 Darunter fallen auch anerkannte Flüchtlinge mit Asyl.27 Asylsuchende (N-Bewilligung), aber auch vorläufige aufgenommene Personen (F-Bewilligung), selbst bei anerkanntem Flüchtlingsstatus und 20 25 Vgl. SEM, Wichtige Hinweise zu Änderungen in den Ausländer-Statistiken des Staatssekretariats für Migration, April 2015, verfügbar unter: https://bit.ly/2RZsryr. 26 Vgl. SEM, Ausländerstatistik 2008-2017: 2-10: Total Bestand ausländische Wohnbevölkerung nach Ausländergruppe, verfügbar unter: https://bit.ly/2MrBKac. 27 Vgl. im Detail SEM, Ausländerstatistik 2008-2017: 2-30: Bestand anerkannte Flüchtlinge mit Asyl nach Ausländergruppe, verfügbar unter: https://bit.ly/2MrBKac. STAATENLOSIGKEIT IN DER SCHWEIZ

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