Die Lebensgeschichte von Farzin Name: Farzin* Alter: 37 Jahre Geschlecht: Männlich Herkunftsland: Iran Aufenthaltsdauer in der Schweiz: Seit Juli 2007 Ursache von Staatenlosigkeit: Seit der Geburt staatenlos aufgrund von geschlechtsspezifischer Diskriminierung bei der Weitergabe der Staatsangehörigkeit an Kinder Aufenthaltsregelung in der Schweiz: Vorläufige Aufnahme, nicht vom SEM als staatenlos anerkannt Farzin wurde 1980 im Iran geboren. Seine Mutter ist Iranerin, sein Vater Afghane. Die Eltern hatten sich im Irak kennengelernt. Während Farzins Kindheit bemühte sich seine Mutter vergeblich, eine Geburtsurkunde für ihn zu erhalten. Die Behörden erklärten stets, dass sie keine Entscheidung diesbezüglich treffen würden, solange der Krieg mit dem Irak andauere. Dank des Einflusses der Familie seiner Mutter konnte Farzin sieben Jahre lang zur Schule gehen. Als alle seine Schulkameraden mit 18 Jahren für zwei Jahre Militärdienst leisten mussten, er selbst aber nicht, wurde Farzin bewusst, dass er staatenlos war. Im Iran arbeitete Farzin illegal als selbständiger Damenschneider. Über einen Nachbarn konnte er einen Raum mieten, aber er konnte sein Unternehmen nicht vergrössern. Obwohl Farzin genügend Geld gehabt hätte, um sich ein Auto zu kaufen, konnte er die Führerscheinprüfung nicht ablegen. Farzin konnte sich nicht frei bewegen. Aufgrund seines fremdländischen Aussehens wurde er ausserhalb seiner Heimatstadt oft von der Polizei kontrolliert. In diesen Situationen sagte Farzin, er sei Iraner, aber hätte seinen Ausweis gerade nicht dabei: „Als junger Mensch kannst du lügen. Wenn du eine Familie hast, geht das nicht mehr.“ Farzin hatte Angst, dass seine Kinder staatenlos wären, wenn er im Iran heiraten würde. Um sich ein neues Leben aufzubauen, kam er im Juli 2007 mit seinem Bruder in die Schweiz. Er stellte ein Asylgesuch und in seiner ersten Anhörung sagte er, er habe keine Dokumente: „Die Karte vom Asylheim ist mein erstes Identitätsdokument gewesen.“ Farzins Asylgesuch wurde abgelehnt und er erhielt eine vorläufige Aufnahme. Sein Gesuch um einen „Pass für eine ausländische Person“** wurde mit der Begründung abgelehnt, dass er afghanischer Staatsangehöriger sei und sich an die afghanische Botschaft wenden könne, um einen Pass zu erhalten. Die Botschaft bestätigte, dass er keine afghanischen Identitätsdokumente hat: „Afghanistan ist mir fremd, ich habe dieses Land nie gesehen. Ich habe keine iranischen Dokumente, aber mein Herz gehört dem Iran.“ Farzin ist nun seit zehn Jahren in der Schweiz. Sein Gesuch zur Umwandlung der vorläufigen Aufnahme in eine Aufenthaltsbewilligung wurde abgelehnt, da er keinen Pass besitzt. Farzin arbeitete acht Jahre lang in der Schweiz. Nachdem er einen Arbeitsunfall erlitten hatte, wurde ihm jedoch gekündigt. Farzin ist nun seit zwei Jahren von Sozialhilfe abhängig. Er hat gesundheitliche Beschwerden. Farzin möchte nur einen Reiseausweis haben, um seine Mutter im Iran zu besuchen. „Ich kann Deutsch sprechen und kenne die Schweizer Kultur, aber werde immer noch nicht akzeptiert. Jeden Tag wird meine Hoffnung geringer. Ich habe Angst, in zehn Jahren immer noch nichts in der Hand zu haben.“ * Der Name wurde anonymisiert, um die Privatsphäre des Befragten zu schützen. ** Vgl. die Ausführungen zum „Pass für eine ausländische Person“ in Kapitel 4.3.2 Reiseausweise. UNHCR SCHWEIZ UND LIECHTENSTEIN, 2018 57

Select target paragraph3