Die Lebensgeschichte von Farzin
Name: Farzin*
Alter: 37 Jahre
Geschlecht: Männlich
Herkunftsland: Iran
Aufenthaltsdauer in der Schweiz: Seit Juli 2007
Ursache von Staatenlosigkeit: Seit der Geburt staatenlos aufgrund von geschlechtsspezifischer
Diskriminierung bei der Weitergabe der Staatsangehörigkeit an Kinder
Aufenthaltsregelung in der Schweiz: Vorläufige Aufnahme, nicht vom SEM als staatenlos anerkannt
Farzin wurde 1980 im Iran geboren. Seine Mutter ist Iranerin, sein Vater Afghane. Die Eltern hatten
sich im Irak kennengelernt. Während Farzins Kindheit bemühte sich seine Mutter vergeblich, eine
Geburtsurkunde für ihn zu erhalten. Die Behörden erklärten stets, dass sie keine Entscheidung
diesbezüglich treffen würden, solange der Krieg mit dem Irak andauere. Dank des Einflusses
der Familie seiner Mutter konnte Farzin sieben Jahre lang zur Schule gehen. Als alle seine
Schulkameraden mit 18 Jahren für zwei Jahre Militärdienst leisten mussten, er selbst aber nicht,
wurde Farzin bewusst, dass er staatenlos war.
Im Iran arbeitete Farzin illegal als selbständiger Damenschneider. Über einen Nachbarn konnte er
einen Raum mieten, aber er konnte sein Unternehmen nicht vergrössern. Obwohl Farzin genügend
Geld gehabt hätte, um sich ein Auto zu kaufen, konnte er die Führerscheinprüfung nicht ablegen.
Farzin konnte sich nicht frei bewegen. Aufgrund seines fremdländischen Aussehens wurde er
ausserhalb seiner Heimatstadt oft von der Polizei kontrolliert. In diesen Situationen sagte Farzin, er
sei Iraner, aber hätte seinen Ausweis gerade nicht dabei: „Als junger Mensch kannst du lügen. Wenn
du eine Familie hast, geht das nicht mehr.“
Farzin hatte Angst, dass seine Kinder staatenlos wären, wenn er im Iran heiraten würde. Um sich
ein neues Leben aufzubauen, kam er im Juli 2007 mit seinem Bruder in die Schweiz. Er stellte ein
Asylgesuch und in seiner ersten Anhörung sagte er, er habe keine Dokumente: „Die Karte vom
Asylheim ist mein erstes Identitätsdokument gewesen.“ Farzins Asylgesuch wurde abgelehnt und
er erhielt eine vorläufige Aufnahme. Sein Gesuch um einen „Pass für eine ausländische Person“**
wurde mit der Begründung abgelehnt, dass er afghanischer Staatsangehöriger sei und sich an die
afghanische Botschaft wenden könne, um einen Pass zu erhalten. Die Botschaft bestätigte, dass er
keine afghanischen Identitätsdokumente hat: „Afghanistan ist mir fremd, ich habe dieses Land nie
gesehen. Ich habe keine iranischen Dokumente, aber mein Herz gehört dem Iran.“
Farzin ist nun seit zehn Jahren in der Schweiz. Sein Gesuch zur Umwandlung der vorläufigen
Aufnahme in eine Aufenthaltsbewilligung wurde abgelehnt, da er keinen Pass besitzt. Farzin
arbeitete acht Jahre lang in der Schweiz. Nachdem er einen Arbeitsunfall erlitten hatte, wurde ihm
jedoch gekündigt. Farzin ist nun seit zwei Jahren von Sozialhilfe abhängig. Er hat gesundheitliche
Beschwerden. Farzin möchte nur einen Reiseausweis haben, um seine Mutter im Iran zu besuchen.
„Ich kann Deutsch sprechen und kenne die Schweizer Kultur, aber werde immer noch nicht
akzeptiert. Jeden Tag wird meine Hoffnung geringer. Ich habe Angst, in zehn Jahren immer noch
nichts in der Hand zu haben.“
* Der Name wurde anonymisiert, um die Privatsphäre des Befragten zu schützen.
** Vgl. die Ausführungen zum „Pass für eine ausländische Person“ in Kapitel 4.3.2 Reiseausweise.
UNHCR SCHWEIZ UND LIECHTENSTEIN, 2018
57