Aufgenommene erheblich erschweren beziehungsweise verhindern.153 Vergleichbare
Einschränkungen stellen sich auch für anerkannte Staatenlose, deren Recht auf Familiennachzug auf der gleichen Rechtsgrundlage beruht wie jenes von Flüchtlingen ohne Asyl.
BEWERTUNG
189. Je nach Umständen des Einzelfalls gibt es für Personen, die in der Schweiz als staatenlos
anerkannt wurden und ein Aufenthaltsrecht erhalten haben – im Gegensatz zu AusländerInnen generell – möglicherweise kein anderes Land, in dem sie sich rechtmässig aufhalten
und ihr Recht auf Achtung des Familienlebens ausüben können. In diesem Fall ist es wichtig,
sicherzustellen, dass ihre Familienangehörigen im Einklang mit den menschenrechtlichen
Verpflichtungen in die Schweiz nachgezogen werden können.
4.2 Zugang zu Erwerbstätigkeit und öffentlicher Fürsorge
„
Ich möchte nicht für den Rest meines Lebens von Sozialhilfe abhängig sein. Ich möchte
Land bewirtschaften und mich so in die Schweiz integrieren, in das Land, das mich
aufgenommen hat.“
Andrey, staatenlos durch den Zerfall der Sowjetunion154
4.2.1 Erwerbstätigkeit
INTERNATIONALE VERPFLICHTUNGEN UND AUSLEGUNG GEMÄSS UNHCR-HANDBUCH
190. Drei Artikel des Staatenlosenübereinkommens regeln jeweils den Zugang staatenloser
Personen zu unselbständiger Erwerbstätigkeit beziehungsweise dem Stellenantritt (Art. 17),
zu selbständiger Erwerbstätigkeit (Art. 18) und zu freien Berufen (Art. 19). Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, Staatenlosen eine möglichst günstige Behandlung – und jedenfalls
nicht weniger günstige Behandlung als AusländerInnen allgemein unter den gleichen
Umständen – zu gewähren.
Art. 17 Convention relative au statut des apatrides
„1. Les États contractants accorderont à tout apatride résidant régulièrement sur leur territoire
un traitement aussi favorable que possible et, de toute façon, un traitement qui ne soit pas moins
favorable que celui qui est accordé, dans les mêmes circonstances, aux étrangers en général en
ce qui concerne l’exercice d’une activité professionnelle salariée.
. Les États contractants envisageront avec bienveillance l’adoption de mesures tendant à
2
assimiler les droits de tous les apatrides en ce qui concerne l’exercice des professions salariées
à ceux de leurs nationaux, et ce notamment pour les apatrides qui sont entrés sur leur territoire
en application d’un programme de recrutement de la main-d’œuvre ou d’un plan d’immigration.“
76
153
Vgl. Stephanie A. Motz, Family Reunification for Refugees in Switzerland: Legal Framework and Strategic Considerations,
Oktober 2017, verfügbar unter: https://bit.ly/2PctNEw.
154
Für eine Zusammenfassung von Andreys Situation siehe den Infokasten auf Seite 46.
STAATENLOSIGKEIT IN DER SCHWEIZ
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