Die Lebensgeschichte von Alexandre Name: Alexandre* Alter: Über 80 Jahre Geschlecht: Männlich Herkunftsland: Schweiz Aufenthaltsdauer in der Schweiz: von Geburt an Ursache von Staatenlosigkeit: Seit der Geburt staatenlos, zwei gescheiterte Einbürgerungsgesuche Aufenthaltsregelung in der Schweiz: Niederlassungsbewilligung, nicht vom SEM als staatenlos anerkannt Alexandre wurde in den 1930er Jahren staatenlos in der Schweiz geboren. Sein Vater war vor dem Ersten Weltkrieg aus Russland zum Studium in die Schweiz gekommen. Seine Mutter war mit ihrer Mutter ebenfalls aus Russland in die Schweiz gekommen, da jene mit einem Schweizer verheiratet war. Alexandre wurde im Nansen-Pass seines Vaters geführt. Im Alter von 18 Jahren stellte Alexandre zum ersten Mal ein Einbürgerungsgesuch. Dieses wurde jedoch abgelehnt, da einer seiner zwei Bürgen falsche Auskünfte zu seiner Person abgegeben hatte. Im Alter von 23 Jahren heiratete Alexandre eine Schweizerin. Aus der Ehe ging eine Tochter hervor. Diese erwarb bei der Geburt nicht das Schweizer Bürgerrecht und konnte sich erst als Jugendliche einbürgern lassen.** Als Alexandre selbst ein zweites Einbürgerungsgesuch stellte, lebte er zeitweilig räumlich getrennt von seiner Ehefrau. Dies hing einerseits mit einem auslaufenden Mietvertrag und andererseits mit dem schlechten Gesundheitszustand seiner Ehefrau zusammen. Alexandre und seine Ehefrau verstanden sich aber sehr gut und Alexandre kam für ihren Unterhalt sowie den Unterhalt seiner Tochter auf. Das Einbürgerungsgesuch wurde jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass die Lebensgemeinschaft nicht mehr bestünde. Alexandre ist nicht vorbestraft und in der Schweiz integriert. Bis heute ist es ihm jedoch nicht gelungen, eingebürgert zu werden. Er hat einen „Reiseausweis für Flüchtlinge nach dem Abkommen vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“. Im Feld zur „Nationalität“ befindet sich ein Strich. Vor kurzem wollte Alexandre auf Einladung des Trinity College, Cambridge, in das Vereinigte Königreich reisen. Ihm wurde im Vorhinein mitgeteilt, dass er hierfür kein Visum brauche. Als er jedoch am Flughafen in London ankam, konnte er nicht unproblematisch einreisen. Alexandre wurde schliesslich mitgeteilt, dass er unter Auflagen temporär in das Vereinigte Königreich eingelassen werden würde, aber weiterhin verhaftet werden könnte. Alexandre beschreibt sich als „à part“. Wenn er nach seiner Zugehörigkeit gefragt wird, sagt er, dass er ein Staatenloser russischer Abstammung und in der Schweiz geboren ist: „Die Schweiz ist das Land, in dem ich geboren wurde und dessen Kultur ich teile. Dazugehören kann ich aber nicht.“ * Der Name wurde anonymisiert, um die Privatsphäre des Befragten zu schützen. ** Vgl. den Infokasten auf S. 31 zu den historischen Ursachen von Staatenlosigkeit in der Schweiz und in Liechtenstein, in dem ausgeführt wird, wie geschlechtsspezifische Diskriminierung in diesen beiden Ländern in der Vergangenheit zu Staatenlosigkeit führte. 112 STAATENLOSIGKEIT IN DER SCHWEIZ

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