Die Lebensgeschichte von Alexandre
Name: Alexandre*
Alter: Über 80 Jahre
Geschlecht: Männlich
Herkunftsland: Schweiz
Aufenthaltsdauer in der Schweiz: von Geburt an
Ursache von Staatenlosigkeit: Seit der Geburt staatenlos, zwei gescheiterte Einbürgerungsgesuche
Aufenthaltsregelung in der Schweiz: Niederlassungsbewilligung, nicht vom SEM als staatenlos anerkannt
Alexandre wurde in den 1930er Jahren staatenlos in der Schweiz geboren. Sein Vater war vor dem
Ersten Weltkrieg aus Russland zum Studium in die Schweiz gekommen. Seine Mutter war mit ihrer
Mutter ebenfalls aus Russland in die Schweiz gekommen, da jene mit einem Schweizer verheiratet
war. Alexandre wurde im Nansen-Pass seines Vaters geführt.
Im Alter von 18 Jahren stellte Alexandre zum ersten Mal ein Einbürgerungsgesuch. Dieses wurde
jedoch abgelehnt, da einer seiner zwei Bürgen falsche Auskünfte zu seiner Person abgegeben hatte.
Im Alter von 23 Jahren heiratete Alexandre eine Schweizerin. Aus der Ehe ging eine Tochter hervor.
Diese erwarb bei der Geburt nicht das Schweizer Bürgerrecht und konnte sich erst als Jugendliche
einbürgern lassen.** Als Alexandre selbst ein zweites Einbürgerungsgesuch stellte, lebte er zeitweilig
räumlich getrennt von seiner Ehefrau. Dies hing einerseits mit einem auslaufenden Mietvertrag und
andererseits mit dem schlechten Gesundheitszustand seiner Ehefrau zusammen. Alexandre und seine
Ehefrau verstanden sich aber sehr gut und Alexandre kam für ihren Unterhalt sowie den Unterhalt
seiner Tochter auf. Das Einbürgerungsgesuch wurde jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass die
Lebensgemeinschaft nicht mehr bestünde.
Alexandre ist nicht vorbestraft und in der Schweiz integriert. Bis heute ist es ihm jedoch nicht
gelungen, eingebürgert zu werden. Er hat einen „Reiseausweis für Flüchtlinge nach dem Abkommen
vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“. Im Feld zur „Nationalität“ befindet sich ein
Strich. Vor kurzem wollte Alexandre auf Einladung des Trinity College, Cambridge, in das Vereinigte
Königreich reisen. Ihm wurde im Vorhinein mitgeteilt, dass er hierfür kein Visum brauche. Als er
jedoch am Flughafen in London ankam, konnte er nicht unproblematisch einreisen. Alexandre wurde
schliesslich mitgeteilt, dass er unter Auflagen temporär in das Vereinigte Königreich eingelassen
werden würde, aber weiterhin verhaftet werden könnte.
Alexandre beschreibt sich als „à part“. Wenn er nach seiner Zugehörigkeit gefragt wird, sagt er, dass
er ein Staatenloser russischer Abstammung und in der Schweiz geboren ist: „Die Schweiz ist das
Land, in dem ich geboren wurde und dessen Kultur ich teile. Dazugehören kann ich aber nicht.“
* Der Name wurde anonymisiert, um die Privatsphäre des Befragten zu schützen.
** Vgl. den Infokasten auf S. 31 zu den historischen Ursachen von Staatenlosigkeit in der Schweiz und in Liechtenstein,
in dem ausgeführt wird, wie geschlechtsspezifische Diskriminierung in diesen beiden Ländern in der Vergangenheit zu
Staatenlosigkeit führte.
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STAATENLOSIGKEIT IN DER SCHWEIZ
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