Nach der Anerkennung erhielt Andrey eine Niederlassungsbewilligung und einen grünen „Pass für eine ausländische Person“***, mit dem er nach Norwegen reisen konnte: „Ich fühle mich endlich wie ein richtiger Mensch.“ Andrey hat bereits an mehreren Gärtnereiprojekten teilgenommen und träumt davon, eine Baumschule aufzubauen: „Ich möchte nicht für den Rest meines Lebens von Sozialhilfe abhängig sein. Ich möchte Land bewirtschaften und mich so in die Schweiz integrieren, in das Land, das mich aufgenommen hat und dem ich verpflichtet bin.“ *** Vgl. die Ausführungen zum „Pass für eine ausländische Person“ in Kapitel 4.3.2 Reiseausweise. 104. Die befragten Anwälte wiesen darauf hin, dass das Staatenlosenanerkennungsverfahren in der Vergangenheit in manchen Fällen ein Jahr beziehungsweise mehrere Jahre gedauert hat. Es wurde auf einen Fall verwiesen, in dem das Staatenlosenanerkennungsverfahren fünf Jahre gedauert habe. Da ein Asylverfahren hängig war, sei erst dessen Ausgang abgewartet worden, bevor das Gesuch um Anerkennung der Staatenlosigkeit geprüft worden sei.82 Dagegen habe das schnellste Staatenlosenanerkennungsverfahren circa 10 bis 14 Tage gedauert. Auch heute werde das Staatenlosenanerkennungsverfahren in der Regel während des Asylverfahrens immer noch sistiert. Vermutlich ist dies auf asylrechtliche Gründe zurückzuführen. Im Rahmen der Studie betonten zivilgesellschaftliche Akteure jedoch, warum es für ihre KlientInnen wichtig war, zugleich als Flüchtling und als staatenlose Person anerkannt zu werden. Es wurde auf einen Klienten verwiesen, dem die Staatsangehörigkeit entzogen worden war. Für ihn sei es bedeutend gewesen, die Staatenlosigkeit zu klären, um dem Fluchtgrund Rechnung zu tragen. Einer der Anwälte verwies zudem auf einen Mandanten, dem bereits Asyl und eine Niederlassungsbewilligung gewährt worden waren, der aber zusätzlich ein Gesuch um Anerkennung der Staatenlosigkeit stellte. So habe sich der Vermerk „Staat unbekannt“ für ihn negativ bei der Arbeits- und Wohnungssuche ausgewirkt, da potenzielle ArbeitgeberInnen und VermieterInnen mit solchen Personen nichts zu tun haben wollten. Es wurde zudem darauf hingewiesen, dass die Anerkennung der Staatenlosigkeit Kindern ermöglicht, ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung zu stellen, während diese Möglichkeit für Kinder mit Flüchtlingsstatus nicht besteht. BEWERTUNG 105. Es ist positiv zu bewerten, dass das Staatenlosenanerkennungsverfahren während des Asylverfahrens nicht mehr automatisch sistiert wird. Dies hat in der Vergangenheit zu einer langen Bearbeitungszeit von Gesuchen um Anerkennung der Staatenlosigkeit geführt.83 An die Rechtsstellung einer staatenlosen Person sind andere Rechtsfolgen und Rechtsansprüche geknüpft als an die eines Flüchtlings. Beispielsweise können staatenlose Kinder erleichtert eingebürgert werden. Daher ist es für die Betroffenen wichtig, dass sowohl das Asylgesuch als auch das Gesuch um Anerkennung der Staatenlosigkeit geprüft und gegebenenfalls beide Rechtsstellungen anerkannt werden.84 82 Für mehr Informationen zur Sistierung des Staatenlosenanerkennungsverfahrens während eines hängigen Asylverfahrens siehe Kapitel 3.1.5 Koordinierung von Asyl- und Staatenlosenanerkennungsverfahren. 83 Vgl. die Ausführungen zur Bearbeitungszeit von Gesuchen um Anerkennung der Staatenlosigkeit in Kapitel 3.1.3 Verfahrensgarantien. 84 Für mehr Informationen siehe Kapitel 3.2.2 Erfordernis eines schutzwürdigen Interesses; Kapitel 4.1 Aufenthaltsregelung; und Kapitel 5.1.2 Erwerb des Bürgerrechts durch Geburt in der Schweiz. UNHCR SCHWEIZ UND LIECHTENSTEIN, 2018 47

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