Die Lebensgeschichte von Ivan
Name: Ivan*
Alter: 43 Jahre
Geschlecht: Männlich
Herkunftsland: Heutige Republik Moldau
Aufenthaltsdauer in der Schweiz: Mit Unterbrechung seit Mai 1996
Ursache von Staatenlosigkeit: Zerfall der Sowjetunion, Verzicht auf die Staatsangehörigkeit
Aufenthaltsregelung in der Schweiz: Im ordentlichen Verfahren eingebürgert
Ivan wurde 1974 in der Sowjetunion, in der heutigen Ukraine, geboren und wuchs russischsprachig
in der heutigen Republik Moldau auf. Nach dem Zerfall der Sowjetunion und der Gründung der
Republik Moldau fand er sich in einem Land wieder, mit dem er sich nicht identifizieren konnte und
in dem er sich nicht akzeptiert fühlte. Ivan hatte Angst, Militärdienst zu leisten, da Gerüchte über
die Diskriminierung russischsprachiger Militärdienstleistender kursierten. Mitte der 1990er Jahre
lief Ivans sowjetischer Reisepass mit moldawischem Stempel aus. Ivan wusste, dass es für ihn nicht
möglich wäre, einen neuen Reisepass zu erhalten, da er keinen Militärdienst geleistet hatte.
Vor dem Ablauf seines Reisepasses reiste Ivan mit einem Visum nach Italien und von dort aus im Mai
1996 weiter in die Schweiz. Er stellte ein Asylgesuch in der Schweiz. Dieses wurde abgelehnt und im
Juli 1997 wurde er in die Republik Moldau ausgeschafft. Zu diesem Zeitpunkt war es möglich, auf die
moldawische Staatsangehörigkeit zu verzichten, ohne eine neue Staatsangehörigkeit zu erwerben.
Ivan stellte einen Antrag auf Entlassung aus der Staatsangehörigkeit und reiste daraufhin zurück in
die Schweiz, wo er im Dezember 1997 erneut ein Asylgesuch stellte. Im August 1998 wurde Ivan aus
der moldawischen Staatsangehörigkeit entlassen. Im gleichen Jahr wurde sein zweites Asylgesuch in
der Schweiz abgelehnt. Daraufhin stellte Ivan ein Gesuch um Anerkennung der Staatenlosigkeit. Das
BFM befand, dass Ivan die moldawische Staatsangehörigkeit wiedererlangen könnte. Ivan wurde
in Ausschaffungshaft genommen und zur moldawischen Botschaft gebracht. Da die Botschaft ihm
jedoch kein Reisedokument ausstellte, wurde er aus der Haft entlassen.
In der Folgezeit wandte sich Ivan mehrmals an die moldawische Botschaft und versuchte, die
moldawische Staatsangehörigkeit wiederzuerlangen. Hierfür war aber unter anderem eine
Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz erforderlich. Nachdem die Botschaft wiederholt bestätigt
hatte, dass Ivan die moldawische Staatsangehörigkeit nicht wiedererwerben könne, erkannte das
BFM Ivan 2010 als staatenlos an. Da er zu diesem Zeitpunkt bereits mehr als zehn Jahre in der
Schweiz gewesen war, erhielt Ivan eine Niederlassungsbewilligung. Er beantragte zudem einen „Pass
für eine ausländische Person“, mit dem er ohne Schwierigkeiten reisen konnte: „Nach 14 Jahren
Unsicherheit die Niederlassungsbewilligung zu erhalten, war wie ein Sprung von null auf tausend. Es
war wie ein anderes Leben.“
Mit der Niederlassungsbewilligung fand Ivan schnell eine Stelle und zwei Jahre später, im Jahr
2012, wurde er im ordentlichen Verfahren eingebürgert: „Die Schweiz ist mein Zuhause. Es gibt
kein anderes Land, wo ich mich zuhause fühlen würde.“ Ivans Kinder erwarben bei der Geburt das
Schweizer Bürgerrecht: „Staatenlosigkeit gehört für mich nun zur Vergangenheit.“
* Der Name wurde anonymisiert, um die Privatsphäre des Befragten zu schützen.
UNHCR SCHWEIZ UND LIECHTENSTEIN, 2018
99
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