Die Lebensgeschichte von Ivan Name: Ivan* Alter: 43 Jahre Geschlecht: Männlich Herkunftsland: Heutige Republik Moldau Aufenthaltsdauer in der Schweiz: Mit Unterbrechung seit Mai 1996 Ursache von Staatenlosigkeit: Zerfall der Sowjetunion, Verzicht auf die Staatsangehörigkeit Aufenthaltsregelung in der Schweiz: Im ordentlichen Verfahren eingebürgert Ivan wurde 1974 in der Sowjetunion, in der heutigen Ukraine, geboren und wuchs russischsprachig in der heutigen Republik Moldau auf. Nach dem Zerfall der Sowjetunion und der Gründung der Republik Moldau fand er sich in einem Land wieder, mit dem er sich nicht identifizieren konnte und in dem er sich nicht akzeptiert fühlte. Ivan hatte Angst, Militärdienst zu leisten, da Gerüchte über die Diskriminierung russischsprachiger Militärdienstleistender kursierten. Mitte der 1990er Jahre lief Ivans sowjetischer Reisepass mit moldawischem Stempel aus. Ivan wusste, dass es für ihn nicht möglich wäre, einen neuen Reisepass zu erhalten, da er keinen Militärdienst geleistet hatte. Vor dem Ablauf seines Reisepasses reiste Ivan mit einem Visum nach Italien und von dort aus im Mai 1996 weiter in die Schweiz. Er stellte ein Asylgesuch in der Schweiz. Dieses wurde abgelehnt und im Juli 1997 wurde er in die Republik Moldau ausgeschafft. Zu diesem Zeitpunkt war es möglich, auf die moldawische Staatsangehörigkeit zu verzichten, ohne eine neue Staatsangehörigkeit zu erwerben. Ivan stellte einen Antrag auf Entlassung aus der Staatsangehörigkeit und reiste daraufhin zurück in die Schweiz, wo er im Dezember 1997 erneut ein Asylgesuch stellte. Im August 1998 wurde Ivan aus der moldawischen Staatsangehörigkeit entlassen. Im gleichen Jahr wurde sein zweites Asylgesuch in der Schweiz abgelehnt. Daraufhin stellte Ivan ein Gesuch um Anerkennung der Staatenlosigkeit. Das BFM befand, dass Ivan die moldawische Staatsangehörigkeit wiedererlangen könnte. Ivan wurde in Ausschaffungshaft genommen und zur moldawischen Botschaft gebracht. Da die Botschaft ihm jedoch kein Reisedokument ausstellte, wurde er aus der Haft entlassen. In der Folgezeit wandte sich Ivan mehrmals an die moldawische Botschaft und versuchte, die moldawische Staatsangehörigkeit wiederzuerlangen. Hierfür war aber unter anderem eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz erforderlich. Nachdem die Botschaft wiederholt bestätigt hatte, dass Ivan die moldawische Staatsangehörigkeit nicht wiedererwerben könne, erkannte das BFM Ivan 2010 als staatenlos an. Da er zu diesem Zeitpunkt bereits mehr als zehn Jahre in der Schweiz gewesen war, erhielt Ivan eine Niederlassungsbewilligung. Er beantragte zudem einen „Pass für eine ausländische Person“, mit dem er ohne Schwierigkeiten reisen konnte: „Nach 14 Jahren Unsicherheit die Niederlassungsbewilligung zu erhalten, war wie ein Sprung von null auf tausend. Es war wie ein anderes Leben.“ Mit der Niederlassungsbewilligung fand Ivan schnell eine Stelle und zwei Jahre später, im Jahr 2012, wurde er im ordentlichen Verfahren eingebürgert: „Die Schweiz ist mein Zuhause. Es gibt kein anderes Land, wo ich mich zuhause fühlen würde.“ Ivans Kinder erwarben bei der Geburt das Schweizer Bürgerrecht: „Staatenlosigkeit gehört für mich nun zur Vergangenheit.“ * Der Name wurde anonymisiert, um die Privatsphäre des Befragten zu schützen. UNHCR SCHWEIZ UND LIECHTENSTEIN, 2018 99

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