Aufgenommene erheblich erschweren beziehungsweise verhindern.153 Vergleichbare Einschränkungen stellen sich auch für anerkannte Staatenlose, deren Recht auf Familiennachzug auf der gleichen Rechtsgrundlage beruht wie jenes von Flüchtlingen ohne Asyl. BEWERTUNG 189. Je nach Umständen des Einzelfalls gibt es für Personen, die in der Schweiz als staatenlos anerkannt wurden und ein Aufenthaltsrecht erhalten haben – im Gegensatz zu AusländerInnen generell – möglicherweise kein anderes Land, in dem sie sich rechtmässig aufhalten und ihr Recht auf Achtung des Familienlebens ausüben können. In diesem Fall ist es wichtig, sicherzustellen, dass ihre Familienangehörigen im Einklang mit den menschenrechtlichen Verpflichtungen in die Schweiz nachgezogen werden können. 4.2 Zugang zu Erwerbstätigkeit und öffentlicher Fürsorge „ Ich möchte nicht für den Rest meines Lebens von Sozialhilfe abhängig sein. Ich möchte Land bewirtschaften und mich so in die Schweiz integrieren, in das Land, das mich aufgenommen hat.“ Andrey, staatenlos durch den Zerfall der Sowjetunion154 4.2.1 Erwerbstätigkeit INTERNATIONALE VERPFLICHTUNGEN UND AUSLEGUNG GEMÄSS UNHCR-HANDBUCH 190. Drei Artikel des Staatenlosenübereinkommens regeln jeweils den Zugang staatenloser Personen zu unselbständiger Erwerbstätigkeit beziehungsweise dem Stellenantritt (Art. 17), zu selbständiger Erwerbstätigkeit (Art. 18) und zu freien Berufen (Art. 19). Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, Staatenlosen eine möglichst günstige Behandlung – und jedenfalls nicht weniger günstige Behandlung als AusländerInnen allgemein unter den gleichen Umständen – zu gewähren. Art. 17 Convention relative au statut des apatrides „1. Les États contractants accorderont à tout apatride résidant régulièrement sur leur territoire un traitement aussi favorable que possible et, de toute façon, un traitement qui ne soit pas moins favorable que celui qui est accordé, dans les mêmes circonstances, aux étrangers en général en ce qui concerne l’exercice d’une activité professionnelle salariée.  . Les États contractants envisageront avec bienveillance l’adoption de mesures tendant à 2 assimiler les droits de tous les apatrides en ce qui concerne l’exercice des professions salariées à ceux de leurs nationaux, et ce notamment pour les apatrides qui sont entrés sur leur territoire en application d’un programme de recrutement de la main-d’œuvre ou d’un plan d’immigration.“ 76 153 Vgl. Stephanie A. Motz, Family Reunification for Refugees in Switzerland: Legal Framework and Strategic Considerations, Oktober 2017, verfügbar unter: https://bit.ly/2PctNEw. 154 Für eine Zusammenfassung von Andreys Situation siehe den Infokasten auf Seite 46. STAATENLOSIGKEIT IN DER SCHWEIZ

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