Die Lebensgeschichte von Nadia und Khaled
Namen: Nadia und Khaled*
Alter: 22 und 21 Jahre
Geschlecht: Weiblich und männlich
Herkunftsland: Syrien (Palästinenserin beziehungsweise Palästinenser)
Aufenthaltsdauer in der Schweiz: Seit Februar 2014
Aufenthaltsregelung in der Schweiz: Vorläufige Aufnahme, nicht vom SEM als staatenlos anerkannt,
Khaleds Beschwerde ist beim BVGer hängig
Nadia und Khaled sind palästinensische Geschwister und wurden 1995 und 1996 im Neirab Camp,
in der Nähe von Aleppo, geboren. Ihre Eltern wurden ebenfalls in Syrien geboren. Die beiden
Geschwister besuchten bis zur neunten Klasse eine UNRWA-Schule. Obwohl das Neirab Camp im
Jahr 2013 zweimal blockiert wurde und es zu dem Zeitpunkt keine Elektrizität und kein Wasser gab,
absolvierte Nadia ihre Matura-Prüfungen an einer öffentlichen Schule. Khaled spezialisierte sich
im Fach Informatik, aber musste nach der zehnten Klasse die Schule abbrechen, da er aufgrund des
Syrien-Konflikts nicht mehr in Aleppo zur Schule gehen konnte.
Nadias und Khaleds Tante, die seit 2002 in der Schweiz lebte, schlug vor, dass die Familie mit einem
humanitären Visum in die Schweiz fliehen könne. Die Geschwister reisten mit ihrer Familie zunächst
von Aleppo in die Türkei, wo sie ein Visumsgesuch beim Schweizerischen Generalkonsulat in Istanbul
stellten. Im Februar 2014 konnten Nadia, Khaled und ihre Eltern dann in die Schweiz reisen und
stellten ein Asylgesuch. Nachdem sie einen Monat in einem Empfangs- und Verfahrenszentrum
und weitere fünf Monate in einem Durchgangszentrum gewohnt hatten, konnte die Familie in eine
Wohnung umziehen. Die Asylgesuche der Geschwister und ihrer Eltern wurden abgelehnt und sie
erhielten im März 2015 eine vorläufige Aufnahme. Der Vermerk „Ohne Nationalität“ auf ihrem
F-Ausweis ist für Nadia verletzend: „Wir leben in einer Welt von Nationen. Die erste Frage ist immer:
‚Von wo bist du?’ Wenn du nirgendwo herkommst, dann bist du nichts. Ich fühle die ganze Zeit, dass
ich weniger Rechte habe.“
Nadia, Khaled und ihre Eltern reichten mithilfe eines Anwalts ein Gesuch um Anerkennung der
Staatenlosigkeit ein. Mit einer Aufenthaltsbewilligung hätten sie eine andere Wohnung beziehen
und die schwangere Schwester in Schweden besuchen können. Die Gesuche um Anerkennung
der Staatenlosigkeit wurden jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass sie unter dem Schutz
der UNRWA stünden. Aufgrund der anfallenden Kosten zogen die Eltern und Nadia schliesslich
ihre Beschwerden beim BVGer zurück. Khaleds Beschwerde ist noch hängig: „Wir haben nie eine
Staatsangehörigkeit gehabt. Wenn wir gefragt werden, woher wir kommen, müssen wir ‚Syrien’
und danach ‚Palästina’ sagen. Es ist kompliziert, zu erklären, warum in unseren Papieren keine
Staatsangehörigkeit angegeben ist.“
In der Zwischenzeit lernten Khaled und Nadia Deutsch und begannen, im Herbst 2015
beziehungsweise Februar 2016 zur Berufsfachschule zu gehen. Khaled besucht inzwischen eine
technische Fachschule und macht eine Ausbildung zum Spengler. Nadia legte im August 2016 eine
Prüfung zur Anerkennung ihrer Matura ab und begann, Jura zu studieren und als Dolmetscherin zu
arbeiten: „Sich einfinden beginnt, wenn man die Sprache spricht und bereit dafür ist, weiterzuleben.
Manchmal ist es schwierig, die positive Seite zu sehen. Es ist nicht leicht, in der Schweiz zu leben, als
Frau, als Muslimin, als Staatenlose.“
* Die Namen wurden anonymisiert, um die Privatsphäre der Geschwister zu schützen.
60
STAATENLOSIGKEIT IN DER SCHWEIZ