Die Lebensgeschichte von Andrey Name: Andrey* Alter: 55 Jahre Geschlecht: Männlich Herkunftsland: Ehemalige Sowjetunion Aufenthaltsdauer in der Schweiz: Seit März 2005 Ursache von Staatenlosigkeit: Zerfall der Sowjetunion Aufenthaltsregelung in der Schweiz: Niederlassungsbewilligung, vom SEM als staatenlos anerkannt Andrey wurde 1962 in der Sowjetunion, in der heutigen Russischen Föderation (Russland), als sowjetischer Staatsangehöriger russischer Volkszugehörigkeit geboren, wie durch seine Geburtsurkunde belegt ist. 1985 liess Andrey sich auf dem Gebiet des heutigen Lettlands nieder. Er heiratete dort und sein Sohn wurde in Lettland geboren. Nach dem Zerfall der Sowjetunion verlor Andrey die sowjetische Staatsangehörigkeit ohne die eines der Nachfolgestaaten zu erwerben. Er wurde staatenlos. 1994 kehrte Andrey nach Russland zurück. Dort erhielt er den Status eines Flüchtlings. 1998 erhielt er eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für Personen, die keine russischen Staatsangehörigen sind. 1999 kehrte Andrey nach Lettland zurück, um dort den Status eines „Nichtbürgers“** zu beantragen: „Ich bin aufgrund des Wechsels des politischen Systems staatenlos geworden. Ich bin dazu gezwungen worden, ich wollte nicht staatenlos werden.“ Andreys Gesuch wurde abgelehnt und im Oktober 1999 wurde er von den lettischen Behörden in Abschiebungshaft genommen. Im August 2000 wurde Andrey von Lettland nach Russland ausgewiesen. Im Mai 2001 kehrte er nach Lettland zurück, wo er sich erneut vergeblich um einen Aufenthaltstitel bemühte. Diese Bemühungen waren aber nicht erfolgreich und er wurde von Januar bis Oktober 2003 in Abschiebungshaft genommen. Im Januar 2005 stellten die lettischen Behörden Andrey ein Identitätsdokument für Staatenlose aus. Im März 2005 wurde dann jedoch der Ausweisungsentscheid von 2003 bestätigt. Andrey kam im März 2005 in die Schweiz und stellte ein Asylgesuch. In seinen Ausweisen N (für Asylsuchende), die bis Oktober 2005 beziehungsweise bis März 2006 gültig waren, war im Feld zur Staatsangehörigkeit „Apatride“ eingetragen. Im Januar 2008 wurde Andreys Asylgesuch abgelehnt und die Wegweisung verfügt. Andrey erhob daraufhin Beschwerde beim BVGer. Im Oktober 2011 erteilte das damalige Bundesamt für Migration (BFM) die vorläufige Aufnahme aufgrund der Unzulässigkeit der Wegweisung nach Lettland. Nach Einschätzung des BFM bestand eine begründete Furcht vor Refoulement in einen Drittstaat. In seinem Ausweis F (Vorläufig aufgenommene Ausländer), der bis zum Oktober 2013 gültig war, wurde im Feld zur Staatsangehörigkeit nun nicht mehr „Apatride“, sondern „Etat inconnu ou non indiqué“ angegeben. Im Januar 2013 stellte Andrey ein Gesuch um Anerkennung der Staatenlosigkeit, das vom BFM im August 2013 abgelehnt wurde. Daraufhin erhob Andrey erneut Beschwerde beim BVGer. Um eine Bestätigung zu erhalten, dass er nicht die russische Staatsangehörigkeit besass, wandte sich Andrey an das russische Generalkonsulat in Genf. Diese Bestätigung reichte er dann beim BVGer ein. Das BVGer kassierte den Entscheid des SEM im August 2015 und wies das Gesuch zur Neubeurteilung zurück. Das SEM erkannte Andrey daraufhin als staatenlos an. * Der Name wurde auf den Wunsch des Befragten hin nicht anonymisiert. ** Für mehr Informationen zu der Situation von „NichtbürgerInnen“ in Lettland siehe Liana Sukonova, Is Latvia condemning older generations to non-citizenship?, 24. März 2016, verfügbar unter: https://bit.ly/2w8gADV. 46 STAATENLOSIGKEIT IN DER SCHWEIZ

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