zurückkehren konnten. Mit dem Bundesgesetz über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts vom 29. September 1952 wurde ein Optionsrecht eingeführt, sodass die betroffenen Frauen im Moment der Eheschliessung eine Deklaration zugunsten der Beibehaltung des Bürgerrechts abgeben konnten. Seit 1978 erwerben die Kinder von Schweizerinnen, die mit einem Ausländer verheiratet sind, automatisch das Schweizer Bürgerrecht. Seit 1992 besteht die Möglichkeit der erleichterten Einbürgerung gleichermassen für ausländische Ehefrauen und Ehemänner.41 Auch liechtensteinische Frauen, die einen Ausländer heirateten, verloren in der Vergangenheit ihr Bürgerrecht. In den meisten Fällen war es für diese Frauen nach der Heirat zudem praktisch unmöglich, weiterhin in Liechtenstein zu leben. Sie waren nun von der Aufenthaltsgenehmigung ihrer Ehemänner abhängig und an Ausländer wurde in der Regel keine Familienbewilligung vergeben. Mit der Gesetzesnovelle von 1960 verloren liechtensteinische Frauen bei der Heirat mit einem Ausländer nur noch dann ihr Bürgerrecht, wenn sie die Staatsangehörigkeit des Ehemannes erhielten und nicht staatenlos wurden. Von 1960 bis 1974 bestanden jedoch noch Lücken bei der praktischen Umsetzung der Gesetzesnovelle. Seit der Gesetzesänderung von 1974 verlieren liechtensteinische Frauen bei der Heirat mit einem Ausländer ihr Bürgerrecht nicht mehr.42 2.6 Staatenlose und der Erwerb des Schweizer Bürgerrechts 61. Sowohl die Statistik „Erwerb des Schweizer Bürgerrechts nach früherer Staatsangehörigkeit, Geburtsort und Anwesenheitsdauer, 1991–2017“ (Einbürgerungsstatistik) des BFS43 als auch die Ausländerstatistik des SEM44 geben Auskunft darüber, wie viele Staatenlose das Schweizer Bürgerrecht erworben haben. 62. Die Einbürgerungsstatistik des BFS zeigt, dass im Zeitraum von 1991 bis 2017 insgesamt 346 und damit im Durchschnitt jährlich circa 13 Staatenlose das Schweizer Bürgerrecht erwarben. Im Jahr 2017 wurde zuletzt ein historisches Hoch von 24 Staatenlosen verzeichnet. Insgesamt 91 – und damit 26,30% der eingebürgerten Staatenlosen – waren in der Schweiz geboren. Zum Vergleich lag der Anteil aller eingebürgerten Personen, die in der Schweiz geboren wurden, bei 35,48%. 63. Die Ausländerstatistik des SEM gibt lediglich darüber Auskunft, ob Personen im ordentlichen oder erleichterten Verfahren eingebürgert wurden. Wie in den Kapiteln 4 und 5 näher ausgeführt wird, können staatenlose Kinder unabhängig von ihrem Geburtsort ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen (Art. 30 BüG45 beziehungsweise Art. 23 nBüG). Für 32 41 Vgl. Alberto Achermann, Christin Achermann, Gianni D’Amato, Martina Kamm, Barbara von Rütte, EUDO Citizenship Observatory: Country Report: Switzerland, revised and updated June 2013, S. 9, verfügbar unter: https://bit.ly/2vKUcky; und Brigitte Studer, „Die Ehefrau, die den Ausländer heiratet, soll sich die Geschichte klar überlegen“: Geschlecht, Ehe und nationale Zugehörigkeit im 20. Jahrhundert in der Schweiz, in: Tsantsa 9-2004, S. 49-60, hier S. 49-50. Für die Beschreibung eines Einzelschicksals siehe Yves Demuth, Die verstossenen Schweizer Familien, 17. Juli 2017, verfügbar unter: https://bit.ly/2P8xrPF. 42 Für die ausführlichen Informationen zu den historischen Ursachen von Staatenlosigkeit in Liechtenstein sei an dieser Stelle Frau Dr. Martina Sochin-D’Elia vom Liechtenstein-Institut gedankt. 43 BFS, Erwerb des Schweizer Bürgerrechts nach früherer Staatsangehörigkeit, Geburtsort und Anwesenheitsdauer, 1991-2017, verfügbar unter: https://bit.ly/2pWHQ5G. 44 SEM, Ausländerstatistik 2008-2017: 3-60: Erwerb Schweizer Bürgerrecht, verfügbar unter: https://bit.ly/2MrBKac. 45 Bundesgesetz über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts (Bürgerrechtsgesetz, BüG) vom 29. September 1952 (Stand am 1. Januar 2013), verfügbar unter: https://bit.ly/2Bbf75H. STAATENLOSIGKEIT IN DER SCHWEIZ

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