2.4 Gesuche um Anerkennung der Staatenlosigkeit 56. Von 1986 bis 2011 wurden Auskünften des SEM zufolge jährlich lediglich zwischen 5 und 20 Gesuche um Anerkennung der Staatenlosigkeit gestellt. Diese Zahl stieg ab 2012 an und erreichte mit 302 Gesuchen im Jahr 2014 einen Höhepunkt, gefolgt von 244 Gesuchen im Jahr 2015 und 218 Gesuchen im Jahr 2016. Dieser Anstieg war laut dem SEM vor allem auf vermehrte Gesuche von kurdischen Personen aus Syrien – Ajanib und Maktumin – zurückzuführen. Im Jahr 2017 wurden schliesslich 170 Gesuche verzeichnet. Diese Entwicklungen spiegeln sich grundsätzlich auch in den Erledigungszahlen wider. 57. Bei den Erledigungszahlen fällt eine starke Abnahme im Jahr 2016 und folgende Zunahme im Jahr 2017 auf, wobei 2017 auch eine Zunahme der Abschreibungen und Rückziehungen der Gesuche verzeichnet wurde. Mit 147 Anerkennungen ist 2014 das Jahr mit den meisten positiven Erledigungen in absoluten Zahlen, aber auch im Verhältnis zu den Ablehnungen.35 Weitere Details zum Anerkennungsverfahren werden in Kapitel 3.2 abgehandelt. Grafik 9: Erledigungen der Gesuche um Anerkennung der Staatenlosigkeit 300 250 200 150 100 50 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2009 2008 2007 2006 2005 2004 2003 2002 2001 2000 1998  Anerkennung Staatenlosigkeit  Ablehnung Staatenlosigkeit 1999 1997 1996 1995 1994 1992 1987 1986 0  Abschreibung Gesuch  Rückzug Gesuch Quelle: Auskünfte des SEM, siehe Tabelle in Kapitel 3.2. 35 Auskünfte des SEM, siehe dazu Tabelle 1: Erledigungen der Gesuche um Anerkennung der Staatenlosigkeit (Kapitel 3.2). UNHCR SCHWEIZ UND LIECHTENSTEIN, 2018 29

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