175. UNHCR empfiehlt, dass Personen, die als staatenlos anerkannt wurden, in der Regel ein
Aufenthaltstitel mit einer Gültigkeit von mindestens zwei Jahren erteilt wird. Dieser sollte
verlängerbar sein.143
Länderbeispiel: Frankreich
In Frankreich, dem Land mit dem ältesten Staatenlosenanerkennungsverfahren, erhalten
anerkannte Staatenlose eine auf ein Jahr befristete Aufenthaltserlaubnis, die auf drei Jahre
verlängert werden kann und danach in eine dauerhafte zehnjährige Aufenthaltserlaubnis
umgewandelt wird.144
UMSETZUNG IN DER SCHWEIZ
176. In der Schweiz ist das Aufenthaltsrecht für anerkannte Staatenlose in Art. 31 AuG geregelt.
Art. 31 AuG
„1. Eine von der Schweiz als staatenlos anerkannte Person hat Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung im Kanton, in dem sie sich rechtmässig aufhält.
2. Erfüllt die staatenlose Person die Tatbestände nach Artikel 83 Absatz 7, so kommen die Bestimmungen über vorläufig aufgenommene Personen nach Artikel 83 Absatz 8 zur Anwendung.
3. …“
Art. 83 Abs. 7 AuG
„Die vorläufige Aufnahme nach den Absätzen 2 und 4 wird nicht verfügt, wenn die weg- oder
ausgewiesene Person:
a) zu einer längerfristigen Freiheitsstrafe im In- oder Ausland verurteilt wurde oder wenn gegen
sie eine strafrechtliche Massnahme im Sinne der Artikel 59–61 oder 64 StGB angeordnet wurde;
b) erheblich oder wiederholt gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Schweiz oder
im Ausland verstossen hat oder diese gefährdet oder die innere oder die äussere Sicherheit
gefährdet; oder
c) die Unmöglichkeit des Vollzugs der Weg- oder Ausweisung durch ihr eigenes Verhalten
verursacht hat.“
Art. 83 Abs. 8 AuG
„Flüchtlinge, bei denen Asylausschlussgründe nach Artikel 53 und 54 AsylG vorliegen, werden
vorläufig aufgenommen.“
68
143
Vgl. UNHCR, UNHCR-Handbuch, Genf 2014 (deutsche Version 2016), § 148.
144
Vgl. UNHCR, Good Practices Paper – Action 6: Verfahren zur Feststellung der Staatenlosigkeit einführen, um Staatenlose zu
schützen, 11. Juli 2016, S. 3 und 10.
STAATENLOSIGKEIT IN DER SCHWEIZ
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