3. Verfahren zur Anerkennung der
Staatenlosigkeit und
Anerkennungspraxis in der Schweiz
„
Unsichtbar. Dies ist das Wort, das am meisten benutzt wird, um ein Leben ohne
Staatsangehörigkeit zu beschreiben.“50
UN-Flüchtlingshochkommissar Filippo Grandi anlässlich des zweiten Jahrestags der #IBelong-Kampagne
gegen Staatenlosigkeit
3.1 Ausgestaltung des Staatenlosenanerkennungsverfahrens
68. Die Schweiz ratifizierte das Staatenlosenübereinkommen am 3. Juli 1972. Dieses definiert,
wer staatenlos ist, und führt die Rechte auf, die Staatenlosen mindestens gewährt werden
müssen. Im Staatenlosenübereinkommen finden sich keine Regelungen zur Ausgestaltung und
Durchführung von Staatenlosenanerkennungsverfahren. Um das Übereinkommen effektiv
umzusetzen, sind die Vertragsstaaten jedoch verpflichtet, die sich in ihrer Hoheitsgewalt
befindenden Staatenlosen zu identifizieren.51
69. In den folgenden Kapiteln werden Empfehlungen zur Ausgestaltung von Staatenlosenanerkennungsverfahren aus dem UNHCR-Handbuch herangezogen und einige Länderbeispiele zu
deren Umsetzung exemplarisch angeführt. Vor diesem Hintergrund wird anschliessend das
Staatenlosenanerkennungsverfahren in der Schweiz untersucht.
3.1.1 Institutionelle Verankerung des Staatenlosenanerkennungsverfahrens
UNHCR-EMPFEHLUNGEN
70. Ein rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechendes förmliches Anerkennungsverfahren
für Staatenlose garantiert, dass Staatenlose, die sich im Hoheitsgebiet eines Vertragsstaats
befinden, identifiziert werden. Es liegt im Ermessen jedes Staates, zu entscheiden, wie dieses
institutionell verankert werden soll. Die Feststellung, ob eine Person staatenlos ist, kann
kompliziert und schwierig sein. So ist es unabhängig davon, wie die Verfahren gesetzlich
oder administrativ verankert sind, wichtig, dass EntscheiderInnen Expertise im Bereich
der Anerkennung der Staatenlosigkeit entwickeln. Durch effiziente Mechanismen zur
Überweisung von Gesuchen kann neben einer Bündelung der Expertise zugleich gewährleistet
werden, dass Staatenlosenanerkennungsverfahren für GesuchstellerInnen zugänglich sind.
BeamtInnen, die in Kontakt mit Staatenlosen kommen könnten, können beispielsweise darin
36
50
UNHCR, UNHCR commemorates 2 years of the #IBelong campaign to eradicate global statelessness, 27. Oktober 2016,
verfügbar unter: https://bit.ly/2MegaXv, inoffizielle Übersetzung der Autorin.
51
Vgl. UNHCR, UNHCR-Handbuch, Genf 2014 (deutsche Version 2016), §§ 8, 62 und 144.
STAATENLOSIGKEIT IN DER SCHWEIZ