3. Verfahren zur Anerkennung der Staatenlosigkeit und Anerkennungspraxis in der Schweiz „ Unsichtbar. Dies ist das Wort, das am meisten benutzt wird, um ein Leben ohne Staatsangehörigkeit zu beschreiben.“50 UN-Flüchtlingshochkommissar Filippo Grandi anlässlich des zweiten Jahrestags der #IBelong-Kampagne gegen Staatenlosigkeit 3.1 Ausgestaltung des Staatenlosenanerkennungsverfahrens 68. Die Schweiz ratifizierte das Staatenlosenübereinkommen am 3. Juli 1972. Dieses definiert, wer staatenlos ist, und führt die Rechte auf, die Staatenlosen mindestens gewährt werden müssen. Im Staatenlosenübereinkommen finden sich keine Regelungen zur Ausgestaltung und Durchführung von Staatenlosenanerkennungsverfahren. Um das Übereinkommen effektiv umzusetzen, sind die Vertragsstaaten jedoch verpflichtet, die sich in ihrer Hoheitsgewalt befindenden Staatenlosen zu identifizieren.51 69. In den folgenden Kapiteln werden Empfehlungen zur Ausgestaltung von Staatenlosenanerkennungsverfahren aus dem UNHCR-Handbuch herangezogen und einige Länderbeispiele zu deren Umsetzung exemplarisch angeführt. Vor diesem Hintergrund wird anschliessend das Staatenlosenanerkennungsverfahren in der Schweiz untersucht. 3.1.1 Institutionelle Verankerung des Staatenlosenanerkennungsverfahrens UNHCR-EMPFEHLUNGEN 70. Ein rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechendes förmliches Anerkennungsverfahren für Staatenlose garantiert, dass Staatenlose, die sich im Hoheitsgebiet eines Vertragsstaats befinden, identifiziert werden. Es liegt im Ermessen jedes Staates, zu entscheiden, wie dieses institutionell verankert werden soll. Die Feststellung, ob eine Person staatenlos ist, kann kompliziert und schwierig sein. So ist es unabhängig davon, wie die Verfahren gesetzlich oder administrativ verankert sind, wichtig, dass EntscheiderInnen Expertise im Bereich der Anerkennung der Staatenlosigkeit entwickeln. Durch effiziente Mechanismen zur Überweisung von Gesuchen kann neben einer Bündelung der Expertise zugleich gewährleistet werden, dass Staatenlosenanerkennungsverfahren für GesuchstellerInnen zugänglich sind. BeamtInnen, die in Kontakt mit Staatenlosen kommen könnten, können beispielsweise darin 36 50 UNHCR, UNHCR commemorates 2 years of the #IBelong campaign to eradicate global statelessness, 27. Oktober 2016, verfügbar unter: https://bit.ly/2MegaXv, inoffizielle Übersetzung der Autorin. 51 Vgl. UNHCR, UNHCR-Handbuch, Genf 2014 (deutsche Version 2016), §§ 8, 62 und 144. STAATENLOSIGKEIT IN DER SCHWEIZ

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