2.4 Gesuche um Anerkennung der Staatenlosigkeit
56. Von 1986 bis 2011 wurden Auskünften des SEM zufolge jährlich lediglich zwischen 5 und
20 Gesuche um Anerkennung der Staatenlosigkeit gestellt. Diese Zahl stieg ab 2012 an und
erreichte mit 302 Gesuchen im Jahr 2014 einen Höhepunkt, gefolgt von 244 Gesuchen im
Jahr 2015 und 218 Gesuchen im Jahr 2016. Dieser Anstieg war laut dem SEM vor allem auf
vermehrte Gesuche von kurdischen Personen aus Syrien – Ajanib und Maktumin – zurückzuführen. Im Jahr 2017 wurden schliesslich 170 Gesuche verzeichnet. Diese Entwicklungen
spiegeln sich grundsätzlich auch in den Erledigungszahlen wider.
57. Bei den Erledigungszahlen fällt eine starke Abnahme im Jahr 2016 und folgende Zunahme
im Jahr 2017 auf, wobei 2017 auch eine Zunahme der Abschreibungen und Rückziehungen
der Gesuche verzeichnet wurde. Mit 147 Anerkennungen ist 2014 das Jahr mit den meisten
positiven Erledigungen in absoluten Zahlen, aber auch im Verhältnis zu den Ablehnungen.35
Weitere Details zum Anerkennungsverfahren werden in Kapitel 3.2 abgehandelt.
Grafik 9: Erledigungen der Gesuche um Anerkennung der Staatenlosigkeit
300
250
200
150
100
50
2017
2016
2015
2014
2013
2012
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
2002
2001
2000
1998
Anerkennung Staatenlosigkeit
Ablehnung Staatenlosigkeit
1999
1997
1996
1995
1994
1992
1987
1986
0
Abschreibung Gesuch
Rückzug Gesuch
Quelle: Auskünfte des SEM, siehe Tabelle in Kapitel 3.2.
35
Auskünfte des SEM, siehe dazu Tabelle 1: Erledigungen der Gesuche um Anerkennung der Staatenlosigkeit (Kapitel 3.2).
UNHCR SCHWEIZ UND LIECHTENSTEIN, 2018
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