1.2.1 Analyse vorhandener Informationen
14. Im Rahmen der Studie wurden insbesondere die folgenden Informationsquellen analysiert:
Statistiken des BFS und des SEM, Bestimmungen des Schweizer Rechts sowie Urteile des
Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) und des Bundesgerichts (BGer). Darüber hinaus wurde
die wissenschaftliche Literatur zu Staatenlosigkeit in der Schweiz herangezogen.
1.2.2 Leitfadengestützte Interviews mit Behörden auf Bundes- und
kantonaler Ebene sowie mit zivilgesellschaftlichen Akteuren
15. Um auf die Studie aufmerksam zu machen, verschickte UNHCR von Februar bis März 2017 ein
Konzeptpapier auf Deutsch und Französisch an mehr als 400 Institutionen beziehungsweise
Personen in der Schweiz und in Liechtenstein.13 Darunter waren Behörden und Institutionen
auf Bundesebene, Mitglieder des National- und des Ständerats, kantonale Migrations-,
Einbürgerungs- und Arbeitsmarktbehörden sowie kantonale Behörden für Meldeverfahren,
kantonale Erziehungs- und Bildungsdepartemente, Empfangs- und Verfahrenszentren, NGOs,
wie Rechtsberatungsstellen für Asylsuchende (RBS) und Anlaufstellen für Sans-Papiers, sowie
AnwältInnen und WissenschaftlerInnen.
16. In einem Anschreiben wurden die Adressaten dazu ermutigt, zur Studie beizutragen. Am
14. Februar und 22. März 2017 gab UNHCR zudem an zwei RBS-Treffen einen kurzen Input
zum Thema Staatenlosigkeit, stellte die Studie vor und sprach mit den Anwesenden über
ihre Erfahrungen. Im Zeitraum von März bis Juni 2017 tauschte sich UNHCR dann mit 136
Akteuren in der Schweiz und in Liechtenstein telefonisch, per Email oder persönlich zum
Thema Staatenlosigkeit aus.14
AUSTAUSCH MIT BEHÖRDEN AUF BUNDES- UND KANTONALER EBENE
17. Insbesondere der Austausch mit dem SEM und dem BVGer ermöglichte es, einen besseren
Einblick in das Staatenlosenanerkennungs- beziehungsweise das Beschwerdeverfahren
und die Anerkennungspraxis zu erhalten. Die so erworbenen Auskünfte werden vor allem in
Kapitel 3 herangezogen, das sich mit der Anerkennung der Staatenlosigkeit beschäftigt.
18. Auf Bundesebene erteilten darüber hinaus die folgenden sechs Institutionen Auskünfte zum
Thema Staatenlosigkeit: Das BFS, die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen, die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren, die
Koordinationsstelle gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel, das Schweizerische
Kompetenzzentrum für Menschenrechte und die Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende.
Die vom BFS bereitgestellten Informationen werden zur Auswertung der Statistiken in
Kapitel 2 herangezogen. Die anderen fünf nationalen Institutionen gaben dagegen an, nicht
schwerpunktmässig zu Staatenlosigkeit gearbeitet zu haben.
13
Vgl. Anhang III: Konzeptpapier: UNHCR-Studie zu Staatenlosigkeit in der Schweiz.
14
Für eine Liste aller Akteure, die am Telefon, per Email oder bei persönlichen Treffen Auskünfte gaben, siehe Anhang I:
Liste der Befragten.
UNHCR SCHWEIZ UND LIECHTENSTEIN, 2018
15